6.5 Entschädigungsmodell

 In diesem Kapitel regeln Sie, wie die zuständigen ICT-Beauftragten Ihrer Schule entschädigt werden.

Inhalt (Medien- und ICT-Konzept)

Vergleiche Medien- und ICT-Konzept deiner Schule.

Umsetzung

Das Entschädigungsmodell setzt sich aus einer Basiskomponente, einem Weiterbildungsanteil und zusätzlichen Stunden aus einem Pool zusammen. Die Entschädigung für die pädagogische ICT-Beratung ist abhängig von der Ausrichtung des Medien- und ICT-Konzepts und vom Ausbildungsstand der pädagogischen ICT-Beratungsperson. Eine Kummulierung von Ämtern ist möglich, unter Berücksichtigung einer sinnvollen Verteilung der Aufgaben auf mehrere Personen. Der schulinterne technische Support wird stark reduziert und wo möglich an einen externen Fachsupport ausgelagert.

Entschädigungsmodell

Auf Grund der voraussichtlichen Einführung des neuen Berufsauftrages für die Lehrpersonen des Kantons Zürich hat d

Aufwand:

  • Mit 4 Stunden pro Computer und Jahr rechnen
  • Rapport über den tatsächlichen Aufwand führen
  • Mittelfristig ist eine Verteilung der Stunden von 3:1 zu Gunsten der pädagogischen ICT-Beratung anzustreben

Entschädigung:

  • Fr. 300.– pro Computer und Jahr budgetieren (Wartung, Support, Reparaturen)
  • Gemeindeschulpflege: Ansatz für Entschädigung pauschal oder nach Aufwand festlegen
  • Nur ab mindestens 20 Computer pro Schulhaus
  • Nur für Lehrpersonen mit einem vollen Pensum
  • Bis maximal 3 Jahreslektionen pro Lehrperson
  • Für je mindestens 60 Arbeitsstunden eine Jahreslektion berechnen
  • Gemeindeschulpflege: Gesuch für bezahlte Entlastung an das Volksschulamt senden

Detail zu dieser Aufstellung entnehmen Sie dem pdf-Dokument

Pädagogische ICT-Beratung

Die Schulpflege resp. die Schulleitung stellen ein geeignetes ICT-Beratungsteam zusammen. Dies kann durch die Förderung geeigneter Lehrpersonen aus dem Team oder durch eine geschickte Stellenbesetzung erfolgen. Die Schulpflege unterstützt die Ausbildung der pädagogischen ICT-Beratungspersonen nach Möglichkeit durch Übernahme der Kurskosten sowie mit zeitlichen Ressourcen. Eine Rückerstattungsklausel, abgestuft über drei Jahre nach Abschluss der Ausbildung, kann der Schule eine gewisse Sicherheit bieten, aus ihren Aufwändungen Nutzen zu ziehen. Fehlt eine geeignete Person für pädagogische ICT-Beratungs-Aufgaben, müssen die geforderten Kompetenzen in einer Stellenausschreibung berücksichtigt werden.

Während dieser Umstellungsphase arbeiten die pädagogischen ICT-Beratungspersonen nach einer provisorischen Aufgabenbeschreibung (Pflichtenheft). Sie führen einen Rapport über ihre geleisteten Stunden sowie ihre unterstützten Lehrpersonen, Klassen und Projekte. Die Rapporte bilden die Basis für künftige Planung und für eventuelle Anpassungen der Aufgabenbeschreibung.

Die Gesamtleitung übernimmt mit Vorteil eine Schulleitungsperson, um die Koordination der Medien- und ICT-Entwicklung mit der gesamten Schulentwicklung in Absprache mit der Schulleitungskonferenz sicherzustellen. Die einzusetzenden Stunden werden so gering wie möglich gehalten (max. 1/10 der Support-Entlastung). Es handelt sich hauptsächlich um koordinative und organisatorische Aufgaben.

Technischer Support

Die Umverteilung der Aufgaben der technischen und pädagogischen Supportpersonen erfolgt in einem Zeitraum von etwa zwei Jahren. Die Schulbehörde, die Schulleitung resp. die Gesamtleitung Medien & ICT überwacht und begleitet den Prozess. Die zu erwartenden höheren Kosten für den externen Support sind entsprechend zu budgetieren.

Während dieser Umstellungsphase arbeiten die Supportpersonen nach einer provisorischen Aufgabenbeschreibung. Sie führen einen Rapport über ihre geleisteten Stunden. Die Rapporte bilden die Basis für die Planung des technischen Supports für das folgende Schuljahr und für eventuelle Anpassungen der Aufgabenbeschreibung.
Sollte in Zukunft die Hauswartung Supportaufgaben übernehmen, ist darauf zu achten, dass der bisherigen Person die entsprechende Zeit für die Übergabe und den Wissenstranfer zugesprochen wird. Die Übergabe beinhaltet ein Inventar der ICT-Basisinfrastruktur, der Software sowie einen aktuellen beschrifteten Netzwerkplan.

Erläuterungen und Hintergrundinformationen

Die folgenden Angaben dienen in der aktuellen Fassung dieses «ICT-Guides» lediglich als alternatives Berechnungsmodell, das jedoch durchaus einen zukunftsweisenden Charakter hat. Die Arbeitsgruppe «ICT-Konzept» kann die beiden Entschädigungssmodelle einander gegenüberstellen und als Entscheidungsgrundlage aufarbeiten.

  • Der technische Support und die pädagogische ICT-Beratung werden getrennt organisiert. Vorzugsweise sind unterschiedliche Personen zuständig. Für die Berechnung der Entlastung resp. der Entschädigung werden die Zusatzausbildung der Support- resp. Beratungsperson wie auch das realisierte Modell des Medien- und ICT-Konzeptes der Schule berücksichtigt.
  • Pro 50 Lernende wird eine Jahreslektion Entlastung eingesetzt. In der Berechnung sind auch die Kindergartenkinder zu berücksichtigen.
  • Verfügt die Supportlehrperson über eine Weiterbildung (AdA-ICT, PICTS oder CAS Informatikverantwortliche), plant die Schule 20% zusätzliche Ressourcen ein.
  • Sofern die Schule das Modell «Advanced» (siehe Kap. 1) des Medien- und ICT-Konzeptes umsetzt, kann die Schulleitung bis maximal zusätzliche 20% ICT-Support-Stunden aus dem Pool bewilligen.
  • Die Stunden zwischen dem technisch-organisatorischen Support und der pädagogischen ICT-Beratung werden im Verhältnis 1:2 oder 1:3 aufgeteilt.
  • Die ausgebildeten Supportpersonen sind zu verpflichten, an mindestens einer externen Weiterbildungsveranstaltung alle 2 Jahre teilzunehmen.
  • Für die Bewilligung der Support-Stunden ist das Formular «Gesuch für bezahlte Entlastung» an das Volksschulamt zu senden.
  • Die Supportperson kann die Auszahlung nur bis zu einem 100%-Pensum erwirken.

Pädagogische ICT-Beratung

  • Die pädagogische ICT-Beratung wird in der Regel in einem Team von mindestens zwei Personen angeboten. Dies ermöglicht eine gewisse Konstanz und einen Wissensaustausch unter den Supportpersonen.
  • Die pädagogischen ICT-Beratungspersonen sind mit mindestens 50% an der Schule angestellt. Damit ist gewährleistet, dass die Unterstützung unkompliziert abgerufen werden kann.
  • Um Rollenkonflikte zu vermeiden, wird die pädagogische ICT-Beratung in den einzelnen Schuleinheiten in der Regel von ausgebildeten Lehrpersonen und nicht von Schulleitenden übernommen. Pädagogische ICT-Beratungsaufgaben bieten zudem eine Bereicherung im Berufsfeld von Lehrpersonen und sollen ihnen überlassen werden.

Technischer Support

  • Dem 1st-Level Support stehen mittelfristig ein Drittel aller Support-Stunden zur Verfügung.
  • Falls der technische Support vom Hausdienst (Hauswartung) übernommen wird, stehen dem pädagogischen ICT-Beratungs-Team mehr Ressourcen zur Verfügung.

Umsetzungshilfen

Handreichung «Informatiksupport an der Volksschule – Empfehlungen der Bildungsdirektion»