9. Welche Ausrüstung wir einsetzen wollen – Infrastruktur

In diesem Kapitel beschreiben Sie auf der Grundlage des Nutzungskonzepts in Kapitel 5 die für Ihre Schule benötigten ICT-Mittel (Hardware, Software, Vernetzung). Zudem regeln Sie, wie Sicherheit und Datenschutz gewährleistet werden sollen.

Inhalt (Medien- und ICT-Konzept)

Vergleiche Medien- und ICT-Konzept deiner Schule.

Umsetzung

Passen Sie den Mustertext auf Ihre lokalen Gegebenheiten an. Die Grundlagen für die Aussagen, die im Bereich Infrastruktur gemacht werden, haben Sie im Kapitel 5, Nutzungskonzept, gelegt. Dort haben Sie bestimmt, wie an Ihrer Schule gearbeitet werden soll. Im Kapitel Infrastruktur bestimmen Sie nun die für den Betrieb notwendigen ICT-Mittel (Hard-, Software, Vernetzung). Zudem definieren Sie, welche Massnahmen zur Verfolgung von Sicherheit und Datenschutz getroffen werden.

Erläuterungen und Hintergrundinformationen

Die Beschaffung von Infrastruktur ist von mehreren Faktoren abhängig, die bedacht werden müssen. Zu diesen Faktoren gehören die vorgesehene Nutzung bzw. Nutzungsarten der ICT-Mittel (siehe Kap. 5, Nutzungskonzept), die mögliche Integration von privaten Geräten, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, örtliche Gegebenheiten, wie z.B. bauliche Voraussetzungen. Es ist zudem wichtig, auch einen Blick in die Zukunft zu werfen, damit die Infrastruktur auch zukünftigen Anforderungen genügen kann.

Beschaffung gemäss Nutzungskonzept

Grundlage für die Beschaffung und den Betrieb der ICT-Infrastruktur bildet das Nutzungskonzept (siehe Kap. 5). Es beschreibt Modelle und Organisationsformen des ICT-Einsatzes an der Schule. Die Nutzungsmodelle haben Einfluss auf die gesamte ICT-Infrastruktur.

Zur Hardware-Infrastruktur gehören neben den Arbeitsgeräten (Computer, Tablets u.a.) auch Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Beamer, interaktive Wandtafel u.a.), AV-Medien (Audioaufnahmegeräte, Videokameras u.a.), Fotoapparate, Netzwerkkomponenten (WLAN-Router/Access-Points, Switches u.a.) und Server (Fileserver u.a.).

Die Software-Infrastruktur umfasst neben dem Betriebssystem und der Standard- und Lernsoftware der Arbeitsgeräte auch Software für den Betrieb und die Administration von allfälligen Schulservern und dem Netzwerk.

Schulen haben unterschiedliche Voraussetzungen und streben unterschiedliche Nutzungsformen an. Daraus ergeben sich viele Möglichkeiten, wie eine einzelne Schule ausgestattet sein kann. Die Infrastruktur gestaltet sich demzufolge von Schule zu Schule anders.

Kosten und Finanzierungsmodelle

Bei der Planung der Infrastruktur muss bedacht werden, dass die Beschaffung der Infrastruktur gerade einen Viertel der Gesamtkosten (Total Cost of Ownership TCO) ausmacht. Weitere Kosten entfallen auf die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen und auf den technischen Support (siehe dazu Kap. 6). Für den Betrieb ist es wichtig, dass nicht nur Geräte und Software zur Verfügungen stehen, sondern dass diese auch in Betrieb gehalten und in Schulalltag und Unterricht eingesetzt werden.

Es ist genau zu prüfen, welche Bestandteile der Hardware-Ausrüstung tatsächlich gekauft werden sollen. Viele Anbieter von Hardware bieten auch Leasingmodelle an. So können z.B. die Arbeitsgeräte der Schule geleast anstatt gekauft werden. Mit dem Leasingpartner werden verbindliche wiederkehrende Kosten während einer definierten Zeitspanne vereinbart. Die Beschaffungskosten müssen dabei nicht auf einen Schlag aufgebracht werden, sondern werden auf die Laufzeit verteilt. Das kann finanztechnische Vorteile bringen.

Leasingangebote der Hersteller gibt es in verschiedenen Ausgestaltungen. Interessant sind für Schulen die Optionen zur Gerätegarantie, zur Erneuerung von Geräten während der Laufzeit, zur Übernahme der Geräte am Ende der Leasingdauer u.a.m.

Ähnliche Überlegungen können Schulen bei Software-Themen anstellen: Welche Software soll einmalig angeschafft werden (Kauflizenzen)? Welche Software soll eher als Mietlizenz erworben oder im Abo von einem Online-Anbieter bezogen werden? Bei Software stellt sich zudem grundsätzlich die Frage, ob nicht kostenlose Programme den Anforderungen der Schule genügen (siehe Kap. 9.3).

Persönliche und private Geräte

Wir unterscheiden an dieser Stelle zwischen privaten und persönlichen Geräten. Ein privates Gerät gehört dem Benutzer bzw. der Benutzerin, ein persönliches Gerät kann auch der Schule gehören und dem Benutzer bzw. der Benutzerin dauerhaft zur persönlichen Verwendung zur Verfügung gestellt werden.

Private Geräte von Schülerinnen, Schülern und Lehrpersonen

Die Verbreitung von netztauglichen Geräten in Form von Smartphones, Tablets, Netbooks u.a. nimmt zu. Bereits Primarschülerinnen und -schüler verfügen in zunehmendem Masse über internettaugliche Geräte. Die Tendenz, dass Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen private Geräte fürs Lernen und Arbeiten nutzen (wollen), ist deutlich erkennbar. Die Schulen kommen diesem Anspruch entgegen, indem sie die Verwendung privater Geräte erlauben, ermöglichen oder gar fördern. Die grosse Herausforderung ist dabei, die Integration der Schülergeräte in den Unterricht.

Das Vorhandensein eines privaten Gerätes darf allerdings nicht Bedingung für die Teilnahme am Unterricht oder für die Zusammenarbeit im Schulteam sein. Personen, die nicht über private ICT-Ressourcen verfügen, müssen für die adäquate Erfüllung ihrer Aufgaben die Infrastruktur der Schule nutzen können.

Persönliche Geräte von Lehrpersonen

Computer gehören bereits heute zum alltäglichen Arbeitsgerät von Lehrpersonen. Sie kommen zum Beispiel bei der Unterrichtsvorbereitung und -durchführung, bei der Kommunikation im Team und gegen aussen und bei der schulinternen Zusammenarbeit zum Einsatz. Damit die genannten Arbeitsbereiche von den Lehrpersonen bestmöglich gestaltet werden können, ist es sinnvoll und wichtig, dass sie ungehinderten Zugang zu den Geräten erhalten. Persönliche Geräte sind für die Lehrpersonen alltägliche Werkzeuge.

Wählen Sie eines der folgenden Modelle, um den Einsatz persönlicher Geräte von Lehrpersonen zu fördern. Formulieren Sie in jedem Fall eine verbindliche Nutzungsvereinbarung, in der festgehalten wird, welche Leistungen die Schule erbringt, welche Verpflichtungen die Lehrperson übernimmt und welches Verhalten mit den ICT-Mitteln der Schule unzulässig ist:

Kostenbeteiligung an privaten Geräten

Die Schule unterstützt die Verwendung privater Computer für die schulischen Arbeiten der Lehrpersonen mit einem jährlichen Beitrag (z.B. 500 Fr.).

I. Leistungen der Schule: Jährlicher Unterstützungsbeitrag, Zugang zu Internet via WLAN der Schule, kein Support, keine Software …

II. Verpflichtungen der Lehrpersonen: Funktionstaugliches, mobiles Gerät (Laptop/Tablet) mit Internetzugang, installierte Office-Suite, Beteiligung an gemeinsamem Datenaustausch, definierte Bewirtschaftung des E-Mail-Kontos …

Schul-Laptop für Lehrpersonen

Die Schule stellt jeder Lehrperson einen Laptop mit dem Software-Image der Schule zur Verfügung:

I. Leistungen der Schule: Laptop für Lehrpersonen, sämtliche Schulsoftware (gemäss Lizenzen), voller Support bei Problemen im schulischen Kontext …

II. Verpflichtungen der Lehrpersonen: Besuch einer 3-tägigen Einführungsveranstaltung, jährliche Teilnahme an halbtägiger Infoveranstaltung, Einsatz des Gerätes im Unterricht,  Beteiligung an gemeinsamem Datenaustausch, definierte Bewirtschaftung des E-Mail-Kontos …

Freie Wahl

Die Schule überlässt jeder Lehrperson die freie Wahl zwischen Modell 1 (privates Gerät mit jährlicher Kostenbeteiligung) und Modell 2 (Nutzung eines persönlichen Schul-Laptops).

Viele Lehrpersonen verfügen bereits über private, mobile Geräte, die sie häufig für schulische Arbeiten verwenden. Damit sind sie bereits vertraut. Wir empfehlen daher Schulen das Modell 1 mit Kostenbeteiligung an privaten Geräten umzusetzen.

In Wirtschaft und Verwaltung ist es üblich, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ein persönliches Arbeitsgerät verfügen. Grundsätzlich ist das auch in der Schule anzustreben. Allerdings ist die Zusammensetzung von Schulteams durch viele verschiedene Fachpersonen geprägt, die teilweise nur mit geringen Stellenprozenten dotiert sind. Schulen müssen sich daher klar werden, ab welchem Arbeitspensum private Geräte subventioniert bzw. persönliche Geräte zur Verfügung gestellt werden. Möglich sind fixe Werte, z.B. ab einer Anstellung von 50% besteht ein Anrecht auf einen persönlichen Schul-Laptop. Denkbar sind aber auch variable Vergütungen, z.B. ab einer Anstellung von 30% wird eine Kostenbeteiligung gemäss effektivem Arbeitspensum ausgerichtet. Die Beteiligung bei einer 100%-Anstellung beträgt dann 750 Fr. und bei einem 50%-Pensum 375 Fr.

Lehrpersonen, die über kein durch die Schule unterstütztes Gerät verfügen, haben die Möglichkeit, die unpersönlichen Arbeitsstationen der Schule zu verwenden, z.B. im Lehrerarbeitsbereich.

Ausrüstungsbeschaffung mit Blick auf die Zukunft

Im «Dossier Bildung im Netz 2010-2015» zeigt das Autorenteam den Schulen auf, welches Orientierungsbild sie bei der kommenden Ausrüstungsrunde anstreben sollen. Zwar fokussieren die Ausführungen darauf, wie «Schulen des Kantons Zürich in den nächsten 5 Jahren unter Berücksichtigung der Sicherheit ans Internet angeschlossen werden» sollen, zeigen aber auch wichtige Trends auf, die es bei der Ausgestaltung der schuleigenen Ausrüstung zu berücksichtigen gilt.

Auf Grund der technischen, pädagogischen, gesellschaftlichen und schulpolitischen Entwicklungen wird im «Dossier Bildung im Netz 2010-2015» vorgeschlagen, die Komplexität der schuleigenen Infrastruktur gering zu halten. Besondere Beachtung wird einem leistungsstarken Zugang zum Internet und der Sicherheit geschenkt. Beim Auf- und Ausbau der Schulhausinfrastruktur ist u.a. dem Umstand Rechnung zu tragen, dass immer mehr Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen über persönliche bzw. private, internettaugliche Geräte verfügen. Für den Zugang zum Internet muss die Schule eine gute Basisinfrastruktur bereitstellen.

Der personelle und finanzielle Aufwand für die Betreibung eigener Server, ist für eine einzelne Schule oft zu gross oder es fehlt das technische Know-how. Es bietet sich deshalb an, Leistungen bei professionellen externen Dienstleistern zuzukaufen. Das ist verlässlicher und kostengünstiger. Sobald leistungsstarke Glasfaser-Anschlüsse ans Internet vorhanden sind, gibt es zum Beispiel keinen Grund mehr, eigene Datei-Server im Schulhaus zu betreiben. Der Speicherplatz kann bei einem Anbieter gemietet werden und ist von jedem Gerät mit Internetanbindung nutzbar. Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen können somit auch zu Hause oder unterwegs damit arbeiten.

Weblinks und Literatur

Dossier Bildung im Netz 2010-2015

Dieser Educa-Guide ist etwas in die Jahre gekommen und trotzdem eine wertvolle Quelle