4.3 Schulinterne Vereinbarungen

In diesem Kapitel erarbeiten Sie gemeinsame Vereinbarungen, wie Sie an Ihrer Schule Medien und ICT in den Unterricht integrieren wollen. Mit Hilfe eines «Medien- und ICT-Passes» für jede Schulstufe sichern Sie das Erreichen minimaler Ziele zu Medien und ICT am Ende jeder Schulstufe.

Inhalt (Medien- und ICT-Konzept)

Vergleiche Medien- und ICT-Konzept deiner Schule.

Umsetzung

Wir haben uns entschieden Vereinbarungen wie Medien- und ICT-Pass und Nutzungsvereinbarungen für Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Hier unten finden Sie die Links zu den Entwürfen, welche in der ersten Phase der Umsetzung gelten. Diese werden jedoch noch erstellt/angepasst. Sobald dies geschehen ist werden wir sie hier ablegen.

Anhänge (werden in der Umsetzungphase zum Teil noch neu erstellt / angepasst):

Erläuterungen und Hintergrundinformationen

ICT-Pass als Planungshilfe für Lehrpersonen und zur Selbsteinschätzung für Schülerinnen und Schüler

Der ICT-Pass fasst die zu erreichenden Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler im Umgang mit Medien und ICT zusammen und wird vom Schulteam als «verbindliche Grundlage» verabschiedet. Der ICT-Pass dient der Lehrperson als Instrument zur Planung ihres Unterrichts und kann auch mit den Schülerinnen und Schülern im Unterricht eingesetzt werden (als Hilfsmittel zur Selbsteinschätzung und als Gesprächsgrundlage).

Als Grundlage für den schuleigenen Medien- und ICT-Pass dienen die von der Bildungsdirektion zur Verfügung gestellten Vorlagen, die den lokalen Verhältnissen angepasst werden können. Dabei werden die schuleigene Infrastruktur, die vorhandene Software und das schulinterne Ablagesystem etc. berücksichtigt. So kann beispielsweise im Medien- und ICT-Pass Unterstufe eine bestimmte Software eingeführt werden, auf der die Mittelstufe aufbauen kann.

Der ICT-Pass ist in die folgenden Kompetenzenbereiche gegliedert:

Orientierungswissen

Ein gemeinsames Grundvokabular ist Voraussetzung für das Verständnis der Informationstechnologie. Bildhafte Vorstellungen und Analogien erleichtern das Verständnis der Informationstechnologie.

Grundlegende Arbeitsweisen

Für den praktischen Einsatz von Informationstechnologie sind grundlegende Fertigkeiten erforderlich.

Kreatives Arbeiten

Informationstechnologie ist ein kreatives Mittel zur Lösung von Aufgaben und zum Schaffen von Produkten.

Informationsbeschaffung und Lernen

Informationstechnologie ist ein geeignetes Mittel zum Erwerb und Austausch sowie zum Durcharbeiten und Festigen von Lerninhalten.

Wertvorstellungen klären

Um sich in einer Welt zurechtzufinden, in der viele Bereiche des Alltags von der Informationstechnologie beeinflusst werden, braucht es eine eigene, kritische Haltung gegenüber diesen Einflüssen.

Anmerkung: ICT-Pass beschreibt schwerpunktmässig die Nutzung von Medien als didaktisches Mittel (siehe Kap. 5.3 «Lernen mit Medien»). Einzig der Kompetenzbereich «Wertvorstellungen klären» bezieht sich auf den Bereich «Lernen über Medien» (siehe Kap. 5.4).

Nutzungsvereinbarung für Schülerinnen und Schüler zum Umgang mit ICT-Mitteln und Internet

Die Nutzungsvereinbarung verpflichtet die Schülerinnen und Schüler zum sorgfältigen Umgang mit den ICT-Geräten, weist auf korrekten Umgang mit dem eigenen Passwort, auf das Urheberrecht und auf verbotene Handlungen wie z.B. Online-Einkäufe hin. Die Vereinbarung führt weiter in korrektes Verhalten für die Wahrung des Persönlichkeitsschutzes und in die sogenannte «Netiquette» (Verhalten in Chats) ein.

Die Nutzungsvereinbarung kann mit einer Delegation von Schülerinnen und Schülern aus verschiedenen Klassen (oder, falls vorhanden, im Schülerrat) angepasst oder teilweise erarbeitet werden. Eine hilfreiche Grundlage zur Erarbeitung einer Nutzungsvereinbarung bieten die Computerregeln der Schulen der Stadt Zürich. Die Handreichung bietet zudem Hinweise zur Bearbeitung von Themen wie «Computerzeiten», «Sorgfalt», «Passwörter», «Mails», «Netiquette», «Copyright» etc. in der Klasse sowie zur Gestaltung von Elternanlässen.

Download Nutzungsvereinbarungen Stadt Zürich:
www.stadt-zuerich.ch/computerregeln

Nutzungsvereinbarung des Lehrmittels Medienkompass 1 + 2

Mit dem oben beschriebenen ICT-Pass vereinbaren die Schulteams die grundlegenden Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler im Umgang mit Medien und ICT. Die Umsetzung ist den einzelnen Lehrpersonen überlassen und kann je nach Wissen der Lehrpersonen teils stark unterschiedlich sein. Darüber hinaus können sich die Schulteams auf ein bestimmtes Lehrmittel einigen, das sie verbindlich in ihrem Unterricht einsetzen wollen. Einige Schulen haben beispielsweise den Einsatz des Lehrmittels «Medienkompass 1» auf der Mittelstufe und «Medienkompass 2» auf der Sekundarstufe vereinbart. Damit ist eher gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler aus den verschiedenen Mittelstufenklassen der Schulgemeinde beim Übertritt in die Sekundarschule ähnliche Kompetenzen mitbringen.

Auf der Sekundarstufe wird der «Medienkompass 2» in verschiedenen Fächern bei mehreren Lehrpersonen eingesetzt. Hier sind Absprachen zwischen den Fachlehrpersonen notwendig, um Überschneidungen zu vermeiden und zu gewährleisten, dass alle Lerneinheiten im Verlauf der Sekundarstufe bearbeitet werden. Die ICT-verantwortliche Person hat mit dem Sekundar-Konvent in Absprache mit der Schulleitung die Aufteilung der Einheiten des Medienkompass auf die verschiedenen Fächer erarbeitet. Siehe nachfolgendes Beispiel von Umsetzungsvereinbarung anhand des Medienkompass 2 der Schule Dietlikon.

Weitere beispielhafte Vereinbarungen in den Umsetzungshilfen unten.

Umsetzungshilfen

Handreichung Medien- und ICT-Pass des Kantons Zürich mit Vorlagen.

Exemplarische Beispiele einer Umsetzungsvereinbarung auf der Basis des Lehrmittels «Medienkompass» 1+2:

(Publikation mit freundlicher Erlaubnis der Schule Dietlikon)

Weblinks und Literatur